ASTRID LINDGREN hat die Bühnenfassungen ein paar ihrer Bücher selbst geschrieben und außerdem in den Vierzigerjahren einige weitere Stücke für das Kindertheater der Stadtbibliothek verfasst.
Im Laufe der Jahre sind auch Theaterfassungen anderer Autoren entstanden, die von der Saltkråkan AG genehmigt worden sind. Die Agentur der Saltkråkan AG für die Rechte an Theaterstücken außer-halb des deutschsprachigen Raums ist die Nordiska ApS in Kopen-hagen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist der Verlag für Kindertheater in Hamburg der zuständige Agent.

Sowohl die Nordiska ApS als auch der Verlag für Kindertheater
haben Zugang zu den fertig gestellten, autorisierten Manuskripten der Theaterstücke. Jeder, der eine neue Bühnenfassung von einem von Astrid Lindgrens Werken schaffen möchte, muss zunächst die Genehmigung dafür einholen. Sämtliche neue Bühnenfassungen und Theaterstücke müssen von der Saltkråkan AG geprüft und genehmigt werden.

R I C H T L I N I E N   FÜR   BÜ H N E N F A S S U N G E N 


Astrid Lindgren hat einige Regeln aufgestellt, die ihr sehr wichtig waren, wenn es um die Bühnenfassungen ihrer Werke ging, und daran halten auch wir uns.


Die gesamte Handlung eines Theaterstücks muss aus Astrid Lind-grens Geschichte stammen. Das heißt, es dürfen weder Begeb-enheiten oder Figuren, die nicht im Buch auftauchen, hinzu gefügt werden. Auslassungen sind hingegen gestattet.


Astrid Lindgrens Figuren ihrer unterschiedlichen Werke leben auch
in unterschiedlichen Welten und können sich niemals begegnen. Pippi und Emil können sich beispielsweise nie auf einer Bühne treffen.

Die Bühnenfassungen dürfen sich nur an Kinder richten. Scherze
und Assoziationen, die sich über die Köpfe der Kinder hinweg an
ein erwachsenes Publikum richten, sind nicht erlaubt.




G E N E H M I G U N G


Die schriftliche Fassung von Theaterstücken werden als literarische Werke angesehen und sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Das heißt, es ist weder erlaubt, ohne die Genehmigung des Rechteinhabers, das Stück öffentlich aufzuführen noch das Manuskript zu bearbeiten oder zu vervielfältigen.


Jeder, der ein Stück von Astrid Lindgren öffentlich zur Aufführung bringen will, muss mit unseren Verlegern in Kontakt treten, um die Genehmigung mit den dazu gehörigen Auflagen dafür zu erhalten. Im deutschsprachigen Raum (GAS) ist das der Verlag für Kindertheater, in allen übrigen Ländern die Nordiska ApS.




S C H U L E N



Unserer Meinung nach ist es begrüßenswert, wenn Astrid Lindgrens Bücher bei der Entwicklung des Kindes als Inspiration fungieren. Wenn eine Schulklasse ein Stück von Astrid Lindgren intern in der Klasse aufführen möchte, bedarf es dafür keinerlei Genehmigung, die Schulen dürfen die Bücher für den internen Gebrauch verwenden, ohne vorher eine Genehmigung einzuholen. Aber sobald es sich in irgend einer Form um eine öffentliche Aufführung handelt (etwa für die Eltern der Schauspieler eine Vorstellung geben) müssen die Rechte dafür bei der Nordiska ApS beziehungsweise beim Verlag für Kindertheater eingeholt werden.

Eine Aufnahme von Aufführungen auf CD oder DVD oder irgend einem anderen Medium herzustellen, ist auch für private Zwecke nicht gestattet.

Kontakt:

Malin Billing malin.billing@saltkrakan.se