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DAS URHEBERRCHT bezeichnet das Recht des Urhebers an seinen Werken und umfasst sowohl den wirtschaftlichen als auch den ideellen Schutz seiner Werke. Es berechtigt den Urheber allein, sein Werk wirtschaftlich zu nutzen, wie etwa durch seinen Verkauf, seine Vermietung und ähnliches. Das ideelle Recht bezeichnet das Recht, als Urheber namentlich genannt zu werden und es schützt das Werk vor Änderungen oder Nutzungen, die der Rolle des Urhebers als Künstler schaden könnten. Nach dem Tod des Urhebers geht das Recht auf seine Erben über. |
Die Saltkråkan AG besitzt die Urheberrechte an:
sämtlichen von Astrid Lindgren verfassten Büchern und in anderer Form publizierten Texten.
Astrid Lindgrens Anteil am Urheberrecht aller Filme und Theaterstücke, denen ihre Werke zu Grunde liegen.
sämtlichen Bildern von Ingrid Nyman; sowohl an den Illustrationen zu Pippi Langstrumpf und den Kindern aus Bullerbü sowie an sämtlichen übrigen Bildern. |
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Durch ihre Registrierung und Einführung besitzt die Saltkråkan AG außerdem eine große Anzahl von Markenzeichen, die im Zusam-menhang mit Astrid Lindgrens Werk, ihren Figuren, Charakteren und dem dazugehörigen Lokalkolorit stehen.
Künstler, die Astrid Lindgrens Bücher illustriert haben, besitzen das Urheberrecht an ihren Bildern. Ingrid Vang Nyman ist da die einzige Ausnahme, denn die Saltkråkan AG hat das wirtschaftliche Urhe-berrecht an ihren gesamten Illustrationen erworben. Komponisten, die zu einem von Astrid Lindgrens Werken Musik geschrieben haben, zum Beispiel für Film und Theater, besitzen das Recht an ihren Kompositionen. Die Saltkråkan AG besitzt jedoch das Recht an den von Astrid Lindgren verfassten Texten. Fotografen, die Fotoaufnahmen von Astrid Lindgren gemacht haben, besitzen das Recht an ihren Bildern.
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